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Energieausweis / Energiepass

In der EnEV (Energieeinsparverordnung) sind die Vorschriften für den Energieausweis festgelegt. Diese Vorschriften beinhalten unter anderem Angaben zu Gebäuden, Berechnungen, Energieeffizienz und Ordnungswidrigkeiten bezüglich des Energieausweises.

Was ist ein Energieausweis

Energieausweis, Wohngebäude Muster eines Energieausweises

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches Aufschluss über den energetischen Zustand von Gebäuden gibt. Es wird zwischen Zwei Arten des Ausweises unterschieden. Zum einen werden Daten zum Energiebedarf und zum anderen zum Energieverbrauch zugrunde gelegt. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt anhand von Gebäude- und Ausstattungsdaten eine Auskunft über die energetische Struktur eines Hauses. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen legt reale Verbrauchsdaten für die Berechnung zugrunde. Es wird ein Mittelwert der Energieaufwendungen von drei aufeinander folgenden Jahren gebildet. Dazu zählen Gasverbrauch, Stromverbrauch, Heizölverbrauch und weitere Daten.

Der Vorteil des verbrauchsorientierten Energieausweises ist eine bessere Abschätzung der tatsächlichen Energiekosten. Dennoch können die Angaben im Ausweis stark von den eigenen Verbrauchswerten abweichen, da jeder ein persönliches Nutzungsverhalten aufweist.

Wer benötigt einen Energieausweis

Die Energiesparverordnung mit den Richtlinien zum Energieausweis ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. In der Regel wird der Energieausweis von Vermietern und Verkäufern benötigt. Beim Mieten, Kaufen, Pachten und Leasen muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden. Bei Missachtung drohen erhebliche Geldstrafen. Der Energieausweis bezieht sich nicht nur auf Wohnhäuser und Mietwohnungen, sondern auch auch andere Gebäude (z.B. Gewerbegebäude). Je nach Gebäude sind unterschiedliche Kriterien an den Ausweis festgelegt. Für öffentliche Gebäude besteht, ab einer bestimmten Größe und anderen Voraussetzungen, die Pflicht den Energieausweis auszuhängen und jedermann zugänglich zu machen.

Änderungen seit dem 01.05.2014

Am 01.05.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten, welche weitere Regeln für den Energieausweis beinhaltet. Wie bei Haushaltsgeräten sind nun auch Energieeffizienzklassen auf dem Ausweis zu finden. Dabei sind die Buchstaben A+ (hohe Effizienz) bis H (niedrige Effizienz) abgebildet. Neu ist auch, dass bei kommerzielllen Wohnungs- und Hausanzeigen in Zeitungen oder dem Internet die Effiziensklasse mit angegeben werden muss.

Daten / Kosten

Bedarfsorientiert für Wohngebäude ab 45 €
Verbrauchsorientiert für Wohngebäude ab 25 €
Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbegebäude) ab 45 €
Gültigkeit10 Jahre
(alle Angaben sind Richtwerte)